Methodik undUnabhängigkeit

ATTEST: sechs Phasen mit je einem Nachweis

Eine Phase beginnt erst, wenn die vorherige ihren Nachweis erbracht hat.

  1. A
    Auftrag

    Gegenstand, Zweck, Adressat, Stichtag und Wertbegriff stehen fest, Interessenkonflikte sind geprüft.

  2. T
    Token-Anatomie

    Rechte aus Bedingungen und Code sind gelesen und abgeglichen, jedes Risiko ist erfasst.

  3. T
    Tatsachen

    Daten sind bereinigt und gegengeprüft, ein Kurs hat den Preis-Integritätstest durchlaufen, der Datenstand ist eingefroren.

  4. E
    Ermittlung

    Mindestens zwei voneinander unabhängige Perspektiven, sonst eine Begründung. Das Modell ist nachgerechnet.

  5. S
    Spanne

    Szenarien und Sensitivitäten liegen vor, Widersprüche zwischen Methoden sind geklärt und nicht weggemittelt.

  6. T
    Transparenz

    Nach dem Review folgen Signatur, Anker, Gültigkeit und die Liste der Ereignisse, die neu bewertet werden.

Sechs Regeln für jede Bewertung

Trennung von Anspruch, Hülle und Position
Anspruch, Hülle und Position werden getrennt bewertet. So bleibt sichtbar, was die Token-Form kostet oder bringt.
Keine Doppelzählung von Risiken
Jedes Risiko steht genau einmal im Modell: im Zahlungsstrom, im Zins, in der Menge oder als eigene Zeile. So werden Doppelzählungen sichtbar und im Review prüfbar.
Preis-Integritätstest
Ein Kurs wird erst nach einem Test von Handelshäufigkeit, echtem Volumen, Spread und Kursstützung zum Bewertungsinput. Ist der Markt aktiv, gilt der Kurs im Fair Value unverändert, Modelle laufen nur als Kontrolle. Bei dünnem echtem Handel ist der angepasste Kurs der Ausgangspunkt.
Wertbegriff und Abschläge
Der Wertbegriff bestimmt, welche Abschläge zulässig sind. Ein Paketabschlag kann in der Transaktion zählen und im IFRS-Abschluss unzulässig sein.
Urteilsanteil
Jede Attestierung nennt den Anteil der Spanne, der auf Einschätzungen statt auf Daten beruht. Die Angabe dient der Einordnung und ist keine Note.
Rechenregel mit Verfallszeitpunkt
Wo ein fester Wert schnell veraltet, kann die Attestierung eine Rechenregel mit Grenzen und Verfallszeitpunkt tragen.

Standards und Referenzen

Für digitale Vermögenswerte gibt es bislang keinen eigenen Bewertungsstandard. Deshalb nennen wir für jeden Bereich die Referenz.

Unternehmen
In Anlehnung an IDW S 1 i.d.F. 2026 und IVS 200; keine Bewertung durch einen Wirtschaftsprüfer
Finanzinstrumente
In Anlehnung an IVS 500
Private Equity und Credit
IPEV Valuation Guidelines, Ausgabe Dezember 2025
Immobilien
In Anlehnung an IVS 400, bei Bedarf mit Fachgutachtern
Fair Value
Hierarchie nach IFRS 13, Zuordnung für HGB-Bilanzierer
Berufliche Grundlage
GACVA Professional Standards

Das Methodikhandbuch wird jährlich überprüft. Den Volltext erhalten Auftraggeber und Prüfer auf Anfrage.

Unabhängigkeit

  • Das Honorar steht vor der Bewertung fest.
  • Wir halten keine Positionen in bewerteten Token.
  • Mandate übernehmen wir nur ohne enge Verbindungen zum Auftraggeber.
  • Die Bewertungsfunktion bleibt bei uns.

Prüfpfad

Jede Version und jede Signatur wird revisionssicher protokolliert. Attestierte Werte vergleichen wir mit späteren Transaktionspreisen, soweit bekannt.

Haftung

Wir haften für die sorgfältige Erbringung unserer Leistung nach den Auftragsbedingungen.

Das Schema ist offen dokumentiert.